02. Apr 2024
Update: Die Versicherungspflicht für langsam fahrende Maschinen kommt nicht.
Am 27.12.2023 berichteten wir bereits über die geplante Gesetzesänderung, wonach nicht zulassungspflichtige, langsam fahrende Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h künftig der Versicherungspflicht unterliegen sollten.
Risikomanagement
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